HINWEISGEBERSCHUTZ

Das Hinweisgebersystem der DAH Gruppe ermöglicht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anderen Personengruppen, über bedenkliche Vorfälle in der DAH Gruppe zu berichten, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Hinweisgeberschutz-System soll somit Offenheit und Transparenz bei (Rechts-)Verstößen und schwerwiegendem Fehlverhalten gewährleisten.

Das Hinweisgebersystem der DAH Gruppe ist als Ergänzung zur direkten Kommunikation am Arbeitsplatz über eventuelles Fehlverhalten und unbefriedigende Zustände zu verstehen. Themen im Zusammenhang mit Beschäftigungsbedingungen, wie z. B. Konflikte im direkten Arbeitsumfeld, Disziplinarmaßnahmen oder Entgelt, sind vorrangig mit den direkten internen Kontaktpersonen vor Ort zu klären.

Das Hinweisgebersystem darf nicht dazu benutzt werden, falsche Anschuldigungen zu erheben oder wissentlich unwahre Informationen zu melden.

Die DAH Gruppe fördert die Nutzung des Hinweisgebersystems, damit Verstöße intern schnell und effizient bearbeitet werden können. Es steht der Hinweisgeberin/dem Hinweisgeber frei, ob sie/er eine Meldung an das Hinweisgebersystem der DAH Gruppe oder an ein selbst gewähltes, externes Hinweisgebersystem übermitteln möchte.

Die Ombudsperson der DAH Gruppe ist Dominik Bleckmann, Jurist (Rechtsassessor), bei der Datenschutz nord GmbH, der Ihre Meldungen streng vertraulich behandelt und nach einer ersten Prüfung an unsere interne Stelle anonymisiert weiterleitet.

Wenn Sie ein Fehlverhalten oder Regelverstoß melden wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • persönliche Vorsprache nach Vereinbarung eines Termins, 
  • durch Übersendung einer schriftlichen Meldung per Post, 
  • telefonisch,
  • elektronisch per E-Mail.

 

Ihr Kontakt: 

Datenschutz nord GmbH, Konsul-Smidt-Str. 88, 28217 Bremen
Telefon: +49 421 6966 32 349
E-Mail: compliance@dsn-group.de