Die Anwaltskanzlei Geiersberger Glas & Partner hat in einem Rechtsgutachten untersucht, ob der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets europarechtskonform ist. Das Ergebnis ist eindeutig:
Zentrale Vorgaben zur Sicherung des Marktzugangs und der Netzinfrastruktur für grüne Gase wie Biomethan fehlen. Damit ist die volle Wirksamkeit des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets nicht gewährleistet. Wenn der Entwurf mit seinen jetzigen Regelungen umgesetzt würde, wären sie nicht europarechtskonform.
Hier ist die "Gutachterliche Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1788 (EU-Gas-RL) im E-EnWG (Referentenentwurf)" abrufbar.
